Promillegrenze Österreich für Fahren unter Alkoholeinfluss

BAK (Blutalkoholkonzentration) 0,1 ‰ für Fahranfänger
BAK (Blutalkoholkonzentration) 0,5 ‰ für Fahrer außerhalb der Probezeit

Strafen wegen Alkohol am Steuer in Österreich

Fahrern der Fahrerlaubnisklasse B wird ab BAK 1,2 ‰ der Führerschein für vier bis sechs Monate entzogen und zusätzlich muss eine Nachschulung absolviert werden. Ab 1,6 ‰ erfolgt eine verkehrspsychologische Untersuchung.

Programmtyp und Eintritt ins Alkohol-Interlock-Programm

In Österreich lief unter der Überschrift „Alternatives Bewährungssystem

  • ABS“ von 2017 bis 2022 ein Alkohol-Interlock Modellversuch. Die freiwilligen Teilnehmer konnten sich nach der ersten Hälfte des Fahrverbots für das Fahren mit einer Alkoholwegfahrsperre entscheiden.

Programmdauer

Die exakte Alkohol-Interlock-Dauer ist abhängig von der Dauer des Fahrverbots, beginnend bei mindestens sechs Monaten.
Die Dauer des Fahrverbots verdoppelt sich bei Nutzung eines Alkohol-Interlocks, allerdings kann damit auch wieder ein Fahrzeug bewegt werden.

Meldepflichten

Der Arbeiter-Samariter-Bund Österreich vermittelt den Einbau des Alkohol-Interlock und übernimmt Mentoring-Gespräche und die Datenanalyse. Der Mentor liest in regelmäßigen Abständen die Alkohol-Interlock-Daten aus und nimmt die Kalibrierung vor.

Medizinische Begleitung und Rehabilitationsprogramm

Bevor das Alkohol-Interlock beantragt werden kann, müssen andere Maßnahmen wie Begutachtung oder verkehrspsychologische Untersuchungen durchgeführt werden. Das ABS wird vom Arbeiter-Samariter-Bund-Österreich betreut, mit Mentoring-Gesprächen im 2 Monats-Rhythmus. Der Mentor wertet die Alkohol-Interlock-Daten mit dem Teilnehmer gemeinsam aus. Zum Abschluss des Programms erhält der Teilnehmer ein Abschlusszertifikat und kann damit seinen Führerschein wieder beantragen.

Kosten

2.100 € bis 2.500 € für Kosten für Einbau, Miete und Mentoring-Gespräche.

Strafen bei Verstößen

Verstöße wie z.B. Manipulation oder BAK Werte über dem Grenzwert von 0,5 ‰ führen zum Ausschluss aus dem Alkohol-Interlock-Programm oder zum Führerscheinentzug.

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