Promillegrenze Belgien für Fahren unter Alkoholeinfluss in Belgien

BAK (Blutalkohlkonzentration) 0,5 ‰
BAK (Blutalkohlkonzentration) 0,2 ‰ für Berufskraftfahrer (auch bei Personentransport)

Strafen wegen Alkohol am Steuer in Belgien

Je nach BAK zwischen 180 € und 11.000 € Bußgeld. Es ist ein sofortiges Fahrverbot möglich, wenn der Alkoholgehalt zwischen BAK 0,5 ‰ und 0,8 ‰ liegt. Eine Gefängnisstrafe von max. 6 Monaten ist möglich, sowie ein Führerscheinentzug bis zu fünf Jahren.

Programmtyp und Eintritt ins Alkohol-Interlock-Programm

Die Teilnahme am Alkohol-Interlock-Programm muss vom Gericht verpflichtend angeordnet werden. In Belgien lag es bis 2018 im Ermessen der Richter ein solches Programm anzuordnen. Allerdings sahen die Richter im Alkohol-Interlock-Programm keine attraktive Alternative zu bisherigen Strafen wie Bußgeld oder Fahrverbot. Deshalb wurden bis 2016 nur 35 Alkohol-Interlocks angeordnet. Um die Teilnahmerate zu erhöhen trat ab 2018 eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Richter verpflichtete Alkohol-Interlocks für Mehrfachauffällige und Auffällige aus Hochrisikogruppen anzuordnen. Demnach erfolgt der Eintritt bei Ersttätern mit einem BAK ab 1,8 ‰ und bei Wiederholungstätern mit einem BAK ab 1,2 ‰.

Programmdauer

In der Regel dauert das Programm zwischen 1 und 5 Jahren, in Ausnahmefällen
auch sogar lebenslang.

Meldepflichten

Im ersten Jahr erfolgt die Datenauslese alle 2 Monate, danach alle 6 Monate.

Kosten

Die Kosten für das Alkohol-Interlock-Programm liegen bei 2.500 € und für das
Überwachungsprogramm bei 1.000 €. Für die medizinische Begleitung werden die Preise jährlich
angepasst (Kosten aus 2015: für medizinische Begutachtung 95 € und für die psychologische Begutachtung 321 €).

Medizinische Begleitung und Rehabilitationsprogramm

Jeder Teilnehmer muss für die Handhabung des Alkohol-Interlocks eine Schulung der Aufsichtsbehörde besuchen. Begleitend gibt es Beratungsgespräche.

Strafen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Bedingungen droht eine vorzeitige Beendigung des Programms,
Führerscheinverlust von 1 bis 5 Jahren, oder dauerhafter Führerscheinentzug.
In schweren Fällen droht Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren.

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