Einleitung

Der Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer und die gesetzlichen Regelungen können von Land zu Land unterschiedlich sein. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick. Beachten Sie jedoch, dass diese Informationen je nach Ihrem spezifischen Standort abweichen können. Hier sind einige allgemeine Beispiele:

  1. Promillegrenzen: Die meisten Länder haben gesetzlich festgelegte Promillegrenzen, die angeben, wie viel Alkohol ein Fahrer im Blut haben darf. In den meisten europäischen Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5‰, während sie in einigen Ländern, wie beispielsweise Schweden, bei 0,2‰ liegt. Für junge Fahrer oder Fahrer mit begrenzter Fahrerfahrung gelten oft niedrigere Grenzwerte.
  2. Sanktionen für Überschreitung der Promillegrenze: Wenn ein Fahrer die gesetzliche Promillegrenze überschreitet, können verschiedene Sanktionen folgen. Diese können Geldstrafen, Punkte in Flensburg (Deutschland), den Entzug des Führerscheins, den Besuch von Aufbauseminaren, die Verpflichtung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder sogar Freiheitsstrafen umfassen. Die genauen Strafen variieren je nach Land und Schwere des Verstoßes.
  3. Null-Promille-Grenze für bestimmte Gruppen: In vielen Ländern gilt eine Null-Promille-Grenze für bestimmte Gruppen von Fahrern, wie zum Beispiel neue oder junge Fahrer, Fahranfänger oder Fahrer von schweren Fahrzeugen. Diese Fahrer dürfen also kein Alkohol im Blut haben.
  4. Alkohol-Wegfahrsperren: In einigen Ländern können Alkohol-Wegfahrsperren als Auflage für Fahrer angeordnet werden, die bereits wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurden. Diese Geräte verhindern das Starten eines Fahrzeugs, wenn ein bestimmter Alkoholgehalt im Atem des Fahrers festgestellt wird.

Es ist wichtig anzumerken, dass dies nur allgemeine Informationen sind und es spezifische gesetzliche Regelungen und Bußgeldkataloge für Alkohol am Steuer in Ihrem Land gibt. Bitte konsultieren Sie die aktuellen Gesetze und Vorschriften in Ihrem Land oder wenden Sie sich an lokale Behörden oder Rechtsberater, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten.

Promillegrenzen in Europa

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Promillegrenzen in Europa:

0,0 Promille gilt in: Albanien, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland

0,2 Promille gilt in: Norwegen, Polen, Schweden, Estland

0,3 Promille gilt in: Bosnien, Serbien, Montenegro

0,4 Promille gilt in: Litauen

0,5 Promille gilt in: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Färöer, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Mazedonien, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei, Zypern

0,8 Promille gilt in: Großbritannien, Malta

Alkohol Bußgeldkatalog in Deutschland

Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze

beim 1. Mal – 528,50 € – 2 Punkte
beim 2. Mal – 1053,50 € – 2 Punkte
beim 3. Mal – 1578,50 € – 2 Punkte
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille) – 3 Punkte

0,0 bis 0,3 Promille

Der aktuelle Grenzwert ist aber keineswegs ein Freifahrtschein dafür, dass Sie sich bis an diesen Wert „herantrinken” dürfen. Denn begeht ein Autofahrer schon bei einer niedrigen Alkoholkonzentration im Blut einen Fahrfehler, können bereits ab 0,3 Promille Strafen drohen.

0,3 bis 0,49 Promille

Liegen keine Anzeichen auf Fahruntüchtigkeit vor, haben Sie erst einmal nichts zu befürchten. Wer jedoch einen Fahrfehler begeht, durch Ausfallerscheinungen (Orientierungslosigkeit, verminderte Reaktionsfähigkeit usw.) heraussticht oder an einem Unfall beteiligt ist, macht sich auch mit wenig Promille im Blut strafbar.

An dieser Stelle sei mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass 0,3 Promille sehr schnell erreicht sein können: abhängig von der körperlichen Konstitution beispielsweise schon nach zwei Gläsern Wein oder Bier.

Vielen Autofahrern ist gar nicht bewusst, dass sie sich schon bei einem geringen Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. Alkohol am Steuer strafbar machen können und sich zu verantworten haben. Dem Täter drohen unter Umständen Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe – oder sogar eine Freiheitsstrafe.

0,5 bis 1,09 Promille

Wer mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der alkoholisierte Fahrer einen alkoholtypischen Fahrfehler geleistet hat oder in einem Unfall verwickelt ist. In jedem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Dazu kommen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Besonderheit: Die Null-Promille-Grenze

Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Führerscheininhaber unter 21 Jahren gilt seit dem 1. August 2007 die Null-Promille-Regelung, also ein absolutes Verbot von Alkohol am Steuer. Ordnungswidrig nach § 24c StVG handelt, wer unter Alkoholeinfluss die Fahrt antritt oder während des Führens eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich nimmt. Der Betroffene erhält ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einen Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderkartei.

Der Täter muss zudem eine kostenpflichtige Nachschulung (das sogenannte Aufbauseminar) machen; obendrein verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Darüber hinaus gelten auch die Vorschriften nach §24a StVG!

Abschließend soll noch einmal betont werden, dass diese nicht nur während der Probezeit gilt, sondern auch für Autofahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wird die Fahrerlaubnis beispielsweise mit 17 Jahren erworben und ist nach zwei Jahren die Probezeit abgelaufen, darf sich derjenige trotzdem nicht mit Alkohol hinters Steuer setzen.

Aktualität der Daten

Rechtliche Vorgaben und Informationen ändern sich von Zeit zu Zeit. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuellen Gesetze und Vorschriften der jeweiligen Länder.

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